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portatour® Lizenzbedingungen

der Lizenzgeberin impactit GmbH, FN 301973d, Wienerbergstraße 11/B14, A-1100 Wien („impactit“)

1. Geltungsbereich und Vertragsgegenstand

impactit bietet eine Lösung zur Tourenplanung und/oder Gebietsoptimierung für den professionellen Einsatz an („Dienst“). Der Dienst umfasst, je nach Bestellung bzw. Testanmeldung:

  • jedenfalls den Software-as-a-Service portatour® Anywhere mit dem Funktionsumfang „Route Planner“ für Tourenplanung und/oder dem Funktionsumfang „Territory Optimization“ für Gebietsoptimierung;
  • optional zusätzlich den Software-as-a-Service portatour® Salesforce Connector oder portatour® SAP Cloud for Customers Connector (jeweils “Connector”);
  • optional zusätzlich die Software portatour® für Salesforce®, portatour® für Dynamics® CRM oder portatour® Veeva CRM Connector (jeweils „Integrationsprodukt“).

Beinhaltet der Vertrag nur den Funktionsumfang “Territory Optimization”, ist die übrige Funktionalität von portatour® Anywhere, insbesondere jene zur Berechnung von Besuchsplänen (Funktionsumfang “Route Planner”), auf Demonstrationszwecke eingeschränkt.

Diese Lizenzbedingungen gelten

  • für jede Vereinbarung über die Nutzung des Dienstes („Vertrag“) zwischen impactit und dem Besteller bzw. Tester des Dienstes (jeweils: „Lizenznehmer“),
  • wenn impactit gegenüber dem Lizenznehmer Dienstleistungen (beschrieben unter „Ergänzende Bestimmungen für Dienstleistungen“) erbringt („Dienstleistungen“) und/oder
  • soweit sie sonst ausdrücklich vereinbart werden.

Soweit im Einzelnen angeführt, gelten die Lizenzbedingungen auch für vom Lizenznehmer bestimmte Benutzer des Dienstes („Benutzer“).

Abweichende Geschäftsbedingungen oder Einkaufsbedingungen des Lizenznehmers oder dergleichen sind unwirksam, auch wenn diese für sich (exklusive) Geltung beanspruchen und/oder impactit deren Geltung nicht ausdrücklich widersprochen hat.

Als Lizenznehmer von vornherein ausgeschlossen sind Personen und Unternehmen, die konkurrierende Produkte zum Dienst entwickeln oder vertreiben sowie Verbraucher.

Der Besteller bzw. Tester bestätigt die Richtigkeit seiner Angaben bei Abgabe der Bestellung bzw. Testanmeldung.

2. Umfang der Nutzung

Kommt ein Vertrag zustande, erteilt impactit dem Lizenznehmer die nicht-exklusive, nicht-übertragbare und mit der Vertragslaufzeit beschränkte Bewilligung zur Nutzung des Dienstes. Sie erfasst ausschließlich die Nutzung durch den Lizenznehmer selbst bzw. durch von ihm bestimmte Benutzer zu eigenen internen Zwecken. Die Nutzung darf ausschließlich auf dessen bzw. deren eigenen internetfähigen Geräten (z.B. Smartphone, Tablet, Notebook, PC) mittels Web-Browser oder App erfolgen. impactit erteilt diese Nutzungsbewilligung unter der Bedingung, dass das vereinbarte Entgelt vollständig gezahlt wurde. Sämtliche (Immaterialgüter-) Rechte am Dienst verbleiben bei impactit. Die Bewilligung umfasst je nach Bestellung bzw. Testanmeldung auch die Installation des jeweiligen Integrationsprodukts durch den Lizenznehmer im Salesforce CRM-System, Dynamics CRM-System bzw. Veeva CRM-System in einer eigenen Organisation.

Die Anzahl der Personen, für die Besuchspläne berechnet und/oder Gebiete optimiert werden („Außendienstmitarbeiter“), ist beschränkt mit der vereinbarten Lizenzmenge.

Ausdrücklich verboten ist dem Lizenznehmer und dem Benutzer

  • die Nutzung des Diensts zur Berechnung von Besuchsplänen und/oder Optimierung von Gebieten für insgesamt mehr Außendienstmitarbeiter als der vereinbarten Lizenzmenge;
  • die Anmeldung zu und/oder Benützung einer (weiteren) Testlizenz binnen 12 Monaten nach Ablauf einer Testlizenz oder kostenpflichtigen Lizenz;
  • die Überlassung der Nutzungsbewilligung an Dritte und/oder die Einräumung von Sublizenzen;
  • die Weitergabe der Dokumentation, von Zugangsdaten (Passwörter) oder von Screenshots des Dienstes an Dritte;
  • die Dekompilierung, das Reverse-Engineering und/oder die Bearbeitung des Dienstes,
  • die Nutzung des Dienstes mit dem Ziel, ein konkurrierendes Produkt zu entwickeln und/oder weiterzuentwickeln; und/oder
  • die Nutzung des Dienstes für rechtswidrige Handlungen und/oder Handlungen, die den guten Ruf von impactit und/oder des Dienstes zu beeinträchtigen geeignet sind.

Ohne Internetverbindung ist der Dienst nicht oder nur eingeschränkt nutzbar. Für die Internetverbindung und die dafür anfallenden Kosten ist der Lizenznehmer bzw. der Benutzer selbst zuständig.

Lizenznehmer bzw. Benutzer dürfen den Dienst nur im für einen typischen Nutzer des Dienstes üblichen Ausmaß nutzen. impactit ist zwecks Erhaltung der Dienstqualität berechtigt, bei weit überdurchschnittlicher Benutzungsintensität und/oder nicht vollständiger Zahlung des vereinbarten Entgelts nach Vorwarnung Sperren für den Dienst zu aktivieren.

3. Entgelt

Die Nutzung des Dienstes ist bei einer Testlizenz kostenlos. Sonst schuldet der Lizenznehmer die Zahlung des Entgelts entsprechend dem Vertrag.

Das vereinbarte Entgelt für den Dienst bzw. eine Dienstleistung ist, sofern nicht anders ausgewiesen, als Netto-Entgelt zu verstehen. Lokale Steuern, wie insbesondere Quellensteuern im Staat des Lizenznehmers, gehen somit zu Lasten des Lizenznehmers. Dieser ist alleine zuständig, solche Steuern abzuführen, so erforderlich. Er ist nicht berechtigt, sie vom vereinbarten Entgelt einzubehalten bzw. ist verpflichtet, den an impactit zu zahlenden Betrag so zu erhöhen, dass impactit im Ergebnis einen Betrag in Höhe des vereinbarten Entgelts erhält und behält.

Jedwede Aufrechnung durch den Lizenznehmer mit behaupteten oder tatsächlichen eigenen Forderungen ist ausgeschlossen. Der Lizenznehmer stimmt der elektronischen Rechnungsausstellung zu.

Maximal einmal jährlich kann impactit vor jeder automatischen Verlängerung der Vertragslaufzeit das Entgelt mit Wirkung ab der jeweils verlängerten Vertragslaufzeit zu Zwecken der Wertsicherung um bis zu neun Prozent erhöhen („Wertanpassung“). Beträgt die zuletzt vereinbarte Vertragslaufzeit zumindest zwei Jahre (24 Monate), kann impactit das Entgelt jedoch auf jenen Betrag erhöhen, der zur Anwendung gelangt wäre, hätte impactit das Entgelt analog der Wertanpassung jährlich erhöht.

Hat der Lizenznehmer auf sein Recht verzichtet, automatischen Verlängerungen der Vertragslaufzeit zu widersprechen (beschrieben unter „Vertragslaufzeit und Beendigung“), unterbleibt eine Wertanpassung für den vom Verzicht erfassten Zeitraum („Bindungszeitraum“). Mit Wirkung ab Ende des Bindungszeitraums kann impactit das Entgelt jedoch auf jenen Betrag erhöhen, der zur Anwendung gelangt wäre, hätte impactit das Entgelt auch während des Bindungszeitraums entsprechend der Wertanpassung jährlich erhöht.

In keinem Fall führt eine Wertanpassung jedoch dazu, dass das Entgelt die zum Zeitpunkt der Wertanpassung auf der impactit-Website veröffentlichten, anwendbaren Konditionen übersteigt.

Nutzen der Lizenznehmer bzw. von ihm bestimmte Benutzer den Dienst über die erteilte Nutzungsbewilligung hinaus, gebührt impactit dafür vom Lizenznehmer ein angemessenes Benützungsentgelt. Dieses entspricht dem angenommenen (Mehr-) Entgelt für den Fall ordnungsgemäßer Beauftragung der überschießenden Nutzung. Insbesondere zu bezahlen sind:

  • das angenommene Mehr-Entgelt, wenn die tatsächliche Gesamtanzahl an Personen, für die Besuchspläne berechnet und/oder Gebiete optimiert wurden bzw. werden, die vereinbarte Lizenzmenge übersteigt;
  • das angenommene Entgelt für die Anmeldung zu und/oder Benützung einer (weiteren) Testlizenz binnen 12 Monaten nach Ablauf einer Testlizenz oder kostenpflichtigen Lizenz.

impactit kann dem Lizenznehmer einen einmaligen, somit keiner (automatischen) Verlängerung unterliegenden Rabatt auf das Entgelt gewähren, wenn sich der Lizenznehmer bereit erklärt, impactit die Veröffentlichung einer Erfolgsgeschichte mit Foto, Logo und Interview (analog zu https://www.portatour.com/customers/de, "Erfolgsgeschichte") zu ermöglichen. Langt bis zum Ende des vereinbarten Zeitraums, sonst binnen 6 Monaten nach Gewährung des Rabatts, bei impactit keine schriftliche Freigabe des Lizenznehmers ein, hat impactit das Recht, den gewährten Rabatt zu widerrufen. In einem solchen Fall lebt der zunächst rabattierte Bestandteil des Entgelts wieder auf und wird dem Lizenznehmer durch impactit nachverrechnet.

4. Vertragslaufzeit und Beendigung

Die Dauer des Vertrags ist zeitlich beschränkt mit der Vertragslaufzeit. Bei einer Testlizenz wird die Vertragslaufzeit bei der Anmeldung mitgeteilt. Sonst wird die Vertragslaufzeit bei der Bestellung festgelegt und beginnt entweder mit dem vereinbarten Datum oder spätestens einen Monat nach Vertragsabschluss, wenn kein Datum vereinbart wurde.

Vor Ablauf der Vertragslaufzeit verlängert sich diese (außer bei Testlizenzen) immer automatisch um die Dauer der zuletzt vereinbarten Vertragslaufzeit, und zwar mit jener Lizenzmenge, die zum Zeitpunkt der automatischen Verlängerung gilt. Erhöhungen der Lizenzmenge während der Vertragslaufzeit haben keine Auswirkung auf die zuletzt vereinbarte Vertragslaufzeit. Der Lizenznehmer oder impactit können spätestens bis 14 Tage vor Ablauf der Vertragslaufzeit schriftlich (E-Mail, Fax, Brief) der automatischen Verlängerung widersprechen oder die vereinbarte Lizenzmenge reduzieren, soweit darauf bei Abschluss des Vertrags nicht für einen bestimmten Zeitraum verzichtet wurde.

Wurde bis spätestens 14 Tage vor Ablauf der Widerspruchsmöglichkeit bezüglich der automatischen Verlängerung eine neue Version dieser Lizenzbedingungen veröffentlicht, gilt ab der Verlängerung die neue Version. Ist der Lizenznehmer damit nicht einverstanden, ist er auf die genannte Widerspruchsmöglichkeit verwiesen.

Der Lizenznehmer ist zur sofortigen Auflösung des Vertrags berechtigt, wenn impactit schwere Mängel am Dienst nicht – wie unter “Gewährleistung und Haftung“ beschrieben – behebt oder gesetzliche oder vertragliche Bestimmungen grob verletzt. impactit ist zur sofortigen Auflösung des Vertrags bzw. der Vereinbarung über die Dienstleistungserbringung aus wichtigem Grund berechtigt; ein solcher liegt insbesondere vor, wenn der Lizenznehmer bzw. von ihm bestimmte Benutzer gesetzliche Bestimmungen oder Bestimmungen des Vertrags bzw. der Vereinbarung über die Dienstleistungserbringung grob verletzen, wozu auch die nicht fristgerechte und/oder vollständige Bezahlung des vereinbarten Entgelts zählt.

Unmittelbar nach Ablauf der Vertragslaufzeit in Bezug auf ein Integrationsprodukt muss der Lizenznehmer das Integrationsprodukt in seinen Organisationen komplett deinstallieren und sämtliche Kopien davon löschen.

Jegliche Bewilligung zur Nutzung des Dienstes durch den Lizenznehmer erlischt zum Ende der Vertragslaufzeit.

5. Gewährleistung und Haftung

Angaben zum Dienst bzw. zur Dienstleistung - z.B. auf Webseiten, in Anzeigen, in Dokumentationen - stellen nur Beschreibungen dar und enthalten keine Garantie des Umfangs bzw. der Beschaffenheit und Funktionalität des Dienstes bzw. der Dienstleistung. Dem Lizenznehmer wird geraten, vor Bestellung mittels einer Testlizenz die Funktionalität des Funktionsumfangs "Route Planner" des Dienstes zu prüfen - ebenso die Kompatibilität mit den eigenen Computersystemen, Geräten und deren Web-Browsern. Auf diesbezügliche Reklamationen nach Bestellung verzichtet der Lizenznehmer.

Der Lizenznehmer hat selbst dafür Sorge zu tragen, vor Installation eines Integrationsprodukts generell eine Sicherung seiner Daten und Programme durchzuführen (und laufend während des Betriebs), um Datenverlust zu vermeiden. Dies gilt auch bei Installation neuer Versionen des Integrationsprodukts („Updates" und „Upgrades"), um bei Problemen gegebenenfalls auf die ursprüngliche Version zurückwechseln zu können.

Nach aktuellem Stand der Technik ist es nicht möglich, den Dienst bzw. die Dienstleistungen gänzlich mängelfrei anzubieten. impactit ist allerdings bemüht, den Dienst bzw. die Dienstleistungen weitgehend fehlerfrei anzubieten. Mängel am Dienst sind durch den Lizenznehmer detailliert und reproduzierbar an impactit schriftlich zu melden. Bei nachgewiesenermaßen schweren Mängeln, welche die Nutzung des Dienstes unmöglich machen oder weitgehend einschränken, hat impactit ab Eingang der Meldung 45 Tage Zeit, den Dienst nachzubessern. Ist dann der schwere Mangel nicht beseitigt, erhält der Lizenznehmer neben dem Recht, den Vertrag mit sofortiger Wirkung aufzulösen (wie unter „Vertragslaufzeit und Beendigung“ beschrieben) das bezahlte, anteilige Entgelt für den Zeitraum ab dem Tag des Eingangs der Meldung bis zum Vertragsende zurück.

Keinerlei Gewährleistung findet statt:

  • bei leichten Mängeln;
  • bei Mängeln, die auf unsachgemäße Benutzung, Fehler oder fehlerhafte Einstellungen in notwendiger Drittsoftware (Betriebssystem, Salesforce, Dynamics CRM, Veeva CRM, Web-Browser, …), fehlerhafte Internetverbindung oder sonstige Umstände zurückzuführen sind, die außerhalb des Verantwortungsbereichs von impactit liegen;
  • oder wenn der Lizenznehmer eine gegebenenfalls notwendige kostenlose Kooperation bei der Ursachensuche des Mangels ablehnt.

Unabhängig von allfälligen im Dienst selbst integrierten Sicherungs- und Wiederherstellungsoptionen obliegt dem Lizenznehmer die Sicherung von Daten, die mittels des Dienstes verarbeitet werden.

impactit haftet für Schäden außerhalb des Anwendungsbereiches des Produkthaftungsgesetzes nur, sofern Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit nachgewiesen werden, im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften. Im Falle von Fahrlässigkeit ist die Höhe der Haftung insgesamt mit dem vom Lizenznehmer bezahlten Entgelt innerhalb der zwölf Monate vor Schadenseintritt begrenzt. Die Haftung für leicht fahrlässig verursachte Schäden, Folgeschäden, Vermögensschäden, nicht erzielte Ersparnisse, entgangenen Gewinn, verloren gegangene Daten, Zinsverluste und/oder für Schäden aus Ansprüchen Dritter gegen den Lizenznehmer ist - soweit gesetzlich zulässig - ausgeschlossen. Ebenso ausgeschlossen ist die Haftung von impactit für rechtswidrige Handlungen, die der Lizenznehmer unter Verwendung des Dienstes setzt. Soweit der Lizenznehmer den Zugang zum Dienst mittels bei einem Identity Provider abgelegten Zugangsdaten zulässt ("Single Sign-On"), haftet impactit nicht für Schäden, die aus der Sphäre eines solchen Identity Providers, des Lizenznehmers und/oder Benutzers resultieren.

Der Lizenznehmer hält impactit in Zusammenhang mit allen durch ihn verursachten Schäden aus rechtswidrigen Handlungen einschließlich Verletzungen von Rechten Dritter verschuldensunabhängig schad- und klaglos. Diese Pflicht des Lizenznehmers gilt auch, wenn solche Schäden durch vom Lizenznehmer bestimmte Benutzer verursacht wurden und schließt die jeweils von impactit notwendig und angemessen aufgewendeten Vertretungskosten ein.

Jedweder Anspruch des Lizenznehmers gegen impactit, aus welchem Rechtsgrund auch immer, verjährt nach Ablauf von sechs Monaten ab Kenntnis.

6. Updates des Dienstes

impactit darf den Dienst jederzeit durch eine neuere Version ersetzen bzw. dem Lizenznehmer neue Versionen des Integrationsprodukts zur Verfügung stellen. Im Regelfall geschieht dies aufgrund Fehlerbehebung und Funktionserweiterung. Der Lizenznehmer bzw. Benutzer darf diese neueren Versionen gemäß diesen Lizenzbedingungen benutzen bzw. installieren. impactit ist berechtigt, unter Einhaltung einer angemessenen Frist den Zugriff auf den Dienst für alte Versionen von Integrationsprodukten zu sperren.

7. Datenschutz

impactit behandelt die vom Lizenznehmer übermittelten Daten gemäß den geltenden, insbesondere datenschutzrechtlichen Vorschriften, gibt Daten in Auftragsverarbeitung ohne explizite Anweisung des Lizenznehmers nicht an Dritte weiter und trifft die dem Stand der Technik entsprechenden technischen und organisatorischen Maßnahmen, um die Daten vor unbefugtem Zugriff Dritter zu schützen.

Die Verarbeitung von Daten des Lizenznehmers bzw. Benutzers – sowohl von personenbezogenen Daten als auch im Auftrag verarbeiteten Daten – durch impactit erfolgt zum Zweck der Bereitstellung des Dienstes, zur Anbahnung bzw. Verwaltung einer Geschäftsbeziehung, zur Erbringung einer Dienstleistung, zur Durchführung der Bezahlung des Dienstes bzw. einer Dienstleistung, jeweils samt damit zusammenhängender Korrespondenz, zur anlassbezogenen Überprüfung der rechtmäßigen Nutzung des Dienstes sowie zur Kontaktaufnahme durch mit impactit verbundene Unternehmen der Solvares Group GmbH in dem Umfang, in dem impactit ein mögliches Interesse des Lizenznehmers an Diensten, Dienstleistungen und/oder Produkten solcher Unternehmen identifiziert.

Die Rechtsgrundlagen sind, je nach Verarbeitungszweck,

  • die Einwilligung des Lizenznehmers bzw. Benutzers; oder
  • die Erforderlichkeit zur Erfüllung eines Vertrags (jeweils einschließlich vorvertraglicher Maßnahmen), einer rechtlichen Verpflichtung, der impactit unterliegt oder zur Wahrung berechtigter Interessen von impactit und/oder von mit impactit verbundenen Unternehmen der Solvares Group GmbH. Diese berechtigten Interessen können in der ordnungsgemäßen Bereitstellung des Dienstes, Versendung von Nachrichten in Bezug auf Updates oder zur Bewerbung des Dienstes und/oder ähnlicher Produkte oder Dienstleistungen, der wechselseitigen Kommunikation, der IT-Sicherheit und des Supports, der Geltendmachung, Ausübung und Verteidigung von Rechtsansprüchen sowie in der Verhinderung von Betrug bestehen.

Je nach Verarbeitungszweck kann eine Übermittlung personenbezogener Daten an Steuerberater, Banken, Zahlungsdienstleister, Inkassobüros, Behörden, Gerichte, an IT-, Telekommunikations- und Supportdienstleister (etwa, wenn via E-Mail eine Support-Anfrage an impactit gesendet wird) oder an mit impactit verbundene Unternehmen der Solvares Group GmbH erfolgen. Eine Nennung konkreter Empfänger ist im Rahmen der Lizenzbedingungen nicht möglich, insbesondere, weil sich bis zu einer tatsächlich stattfindenden Übermittlung die konkreten Empfänger innerhalb einer Empfängerkategorie ändern können.

Personenbezogene Daten werden gespeichert, solange ein Zugang zum Dienst besteht, die Anbahnung bzw. Verwaltung der Geschäftsbeziehung nicht abgeschlossen ist oder dies für die Erfüllung vertraglicher oder gesetzlicher Pflichten bzw. Wahrnehmung vertraglicher oder gesetzlicher Rechte notwendig ist.

Die DSGVO gewährt ein Recht auf Auskunft, Berichtigung, Einschränkung, Datenübertragbarkeit, Widerspruch, Widerruf einer Einwilligung (ohne dass die Rechtmäßigkeit der aufgrund der Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten Verarbeitung berührt wird) und Löschung, soweit dem keine anderen vertraglichen oder gesetzlichen Anforderungen entgegenstehen. Ausgenommen von der Löschung sind Daten in verschlüsselten Sicherungen, wo eine Datenlöschung technisch mit verhältnismäßigem Aufwand nur zyklisch möglich ist. Die DSGVO gewährt bei Nichttätigwerden des Verantwortlichen trotz Antrags die Möglichkeit eines gerichtlichen Rechtsbehelfs; die DSGVO gewährt auch ein Beschwerderecht bei einer Aufsichtsbehörde. Automatisierte Entscheidungsfindung oder Profiling findet nicht statt. Die Bereitstellung personenbezogener Daten ist für den Vertragsabschluss erforderlich; die Nichtbereitstellung hätte zur Folge, dass der Vertrag nicht abgeschlossen oder ordnungsgemäß erfüllt werden kann.

impactit ist berechtigt, automatisiert E-Mails an die vom Lizenznehmer bzw. Benutzer mitgeteilte E-Mail-Adresse zu senden, zum Beispiel anlässlich von Updates oder zur Bewerbung des Dienstes. Die Abmeldung von diesen E-Mails ist jederzeit durch einen in den E-Mails enthaltenen Link oder durch eine Abbestellungs-E-Mail möglich.

Der Lizenznehmer willigt in die Kontaktaufnahme per Telefon oder elektronischer Nachricht durch impactit bzw. mit impactit verbundenen Unternehmen der Solvares Group GmbH in dem Umfang ein, in dem impactit ein mögliches Interesse des Lizenznehmers an Diensten, Dienstleistungen und/oder Produkten solcher Unternehmen identifiziert.

impactit ist berechtigt, den Firmennamen des Lizenznehmers (mit Firmenlogo) als Referenzbenutzer des Dienstes zu Werbezwecken, insbesondere auf Websites von impactit, im Rahmen von Sozialen Medien (z.B. LinkedIn) und in E-Mails zu nennen.

Gibt der Lizenznehmer eine Erfolgsgeschichte frei, versichert er dadurch impactit auch, dass für die Veröffentlichung der Erfolgsgeschichte selbst sowie für die Fotos und Interviews der darin auftretenden Person eine hinreichende Rechtsgrundlage vorliegt und für die Vertragslaufzeit aufrecht bleibt.

Bei der Nutzung des Dienstes bzw. Inanspruchnahme von Dienstleistungen ist der Lizenznehmer für die Rechtmäßigkeit der Übertragung von Daten an den Dienst bzw. impactit und die Rechtmäßigkeit der Datenverarbeitung verantwortlich.

Der Lizenznehmer wird rechtzeitig auf den Abschluss einer gesetzmäßigen Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung mit impactit hinwirken, soweit:

  • der Lizenznehmer und/oder von ihm bestimmte Benutzer über den Dienst auch personenbezogene Daten zu verarbeiten beabsichtigen bzw. verarbeiten und/oder
  • der Lizenznehmer impactit im Zusammenhang mit der Inanspruchnahme von Dienstleistungen ausdrücklich oder implizit mit der Verarbeitung personenbezogener Daten beauftragt.

Fehlt es gesetzwidrig an einer solchen Vereinbarung, hält der Lizenznehmer impactit in Zusammenhang mit allen daraus resultierenden Schäden verschuldensunabhängig schad- und klaglos.

Der Lizenznehmer bzw. der Benutzer ist verpflichtet, Zugangsdaten (Passwörter) vertraulich zu behandeln. Im Fall des Zulassens von Single Sign-On muss der Lizenznehmer bzw. der Benutzer die Zugangsdaten beim Identity Provider vertraulich behandeln und geeignete technische und organisatorische Maßnahmen zum Schutz der Zugangsdaten treffen.

8. Server Logfiles

Die Nutzung des Dienstes erfordert technisch die Protokollierung bestimmter Daten. Diese werden in sogenannte Server-Logfiles geschrieben. Die entsprechenden Informationen bestehen zum Beispiel aus der URL, aktuellem Datum und Uhrzeit, Datenmenge, Webbrowser und Version, Betriebssystem, Cookies, Benutzeridentifikation, sowie IP-Adresse. impactit nutzt diese Daten zur Bereitstellung des Dienstes, zu Analysezwecken, zur anlassbezogenen Überprüfung der rechtmäßigen Nutzung und zur laufenden Verbesserung des Dienstes.

9. Abwerbeverbot

Der Lizenznehmer wird bis zwölf Monate nach Ende des Vertrags keine Mitarbeiter von impactit ohne Zustimmung von impactit abwerben, beschäftigen und/oder anderweitig beauftragen. Gleichwohl verboten ist jeder Beitrag zu solchen genannten Handlungen durch Dritte. Für jeden Fall des Zuwiderhandelns hat der Lizenznehmer eine Vertragsstrafe in der Höhe des zuletzt gebührenden Bruttojahresgehalts des Mitarbeiters zu bezahlen. Dadurch werden Ansprüche auf Ersatz eines weitergehenden Schadens nicht ausgeschlossen.

10. Ergänzende Bestimmungen für Dienstleistungen

Als Dienstleistungen gelten insbesondere Workshops, Schulungen, Datenchecks, Frage-Antwort-Sessions (https://www.portatour.com/services/de) und Support (https://www.portatour.com/support/de), unabhängig davon, ob deren Erbringung entgeltlich oder unentgeltlich erfolgt.

Sofern eine Dienstleistung auch die Herstellung und Zurverfügungstellung von digitalen Produkten für den Lizenznehmer (wie zum Beispiel Schulungsvideos, Skripte zum automatischen Datentransfer) umfasst, erteilt impactit nach vollständiger Bezahlung der Dienstleistung dem Vertragspartner für die Dauer der Vertragslaufzeit die weltweite, nicht-exklusive, nicht-übertragbare Bewilligung, solche digitalen Produkte zum Zweck der eigenen internen Nutzung des Dienstes durch den Lizenznehmer zu nutzen.

Ein bestimmtes Dienstleistungsergebnis schuldet impactit jedoch nur, wenn dieses in der entsprechenden Vereinbarung mit dem Lizenznehmer ausdrücklich als solches bezeichnet wird.

11. Schlussbestimmungen

Zum Vertrag bzw. zur Vereinbarung über die Dienstleistungserbringung sind keine mündlichen Nebenabreden getroffen. Änderungen bedürfen der Schriftform. Sind oder werden einzelne Bestimmungen dieser Lizenzbedingungen unwirksam, so sind diese durch solche zu ersetzen, die dem wirtschaftlich Gewollten am nächsten kommen. Die Wirksamkeit der anderen Bestimmungen wird dadurch nicht berührt. Es gilt österreichisches Recht (unter Ausschluss der Verweisungsnormen und des UN-Kaufrechts). Grundsätzlich gilt Wien als Gerichtsstand. Bei Lizenznehmern außerhalb der EU oder einem EFTA Staat können Streitigkeiten nach Wahl von impactit auch nach der Schiedsgerichtsordnung der Internationalen Handelskammer von einem oder mehreren gemäß dieser Ordnung ernannten Schiedsrichtern mit Schiedsort Wien endgültig entschieden werden. impactit behält sich in beiden Fällen das Recht vor, seine Ansprüche auch am ordentlichen Gerichtsstand des Lizenznehmers zu klagen.

Version 13.11.2024